Dr. Stephan Dreismann
Partner der Kanzlei
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Dr. Stephan Dreismann ist seit mehr als 30 Jahren als Rechtsanwalt in unserer Kanzlei tätig. Als Partner und Fachanwalt für Arbeitsrecht vertritt er Arbeitgeber wie Arbeitnehmer gleichermaßen erfahren wie engagiert. Auch öffentliche Arbeitgeber, Geschäftsführer und Betriebsräte gehören zu seiner langjährigen Klientel. Daneben berät Dr. Dreismann zwei Autohäuser und nimmt für diese wie für deren Kundschaft Verkehrsunfallmandate gegenüber Versicherungen sowie den jeweiligen Unfallgegnern wahr.
Privat engagiert sich Herr Dr. Dreismann als Kirchenvorstandsmitglied sowie in einer Hilfsaktion zur Unterstützung von Projekten in Asien, Afrika, Südamerika und Osteuropa überwiegend im Bereich der Bildung benachteiligter Jugendlicher.

Unser Team aus Anwältinnen und Anwälten
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