Holger Christensen
Fachanwalt für Familienrecht
Holger Christensen gehört seit 1993 ununterbrochen dem Team der Kanzlei an. Er ist seit 1995 in der anwaltlichen Beratung und Vertretung tätig. Seine zunächst vornehmliche Spezialisierung und Erfahrung im Familienrecht spiegelt der Erwerb seines Fachanwaltstitel wider. Im Laufe seiner beruflichen Entwicklung übernahm er zudem schwerpunktmäßig die Bearbeitung erbrechtlicher Mandate. Seine Qualifikation als zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) ermöglicht ihm zudem, komplexe Nachlassabwicklungen kompetent und zuverlässig zu übernehmen.

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