Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht regelt die Beziehungen zwischen Staat, Städten oder Gemeinden einerseits und den Bürgern andererseits. Häufig geht es um beantragte, aber nicht oder nicht antragsgemäß erteilte Bescheide oder um die Abwehr bzw. Prüfung von solchen behördlichen Bescheiden, mit denen die Behörde dem Adressaten eine Leistung oder ein Unterlassen abverlangt oder ein Verbot ausspricht. Dr. Dominik Herfs, Fachanwalt für Verwaltungsrecht seit 1999, unterstützt unsere Mandanten während des Verwaltungsverfahrens und bei der Vermeidung von Prozessen durch Verständigungen mit Ämtern und Behörden. Gelingt dies nicht, setzen wir die Interessenvertretung in Rechtsstreitigkeiten vor den Verwaltungsgerichten fort.

Im öffentlichen Baurecht (s. dazu eigenes Arbeitsgebiet), bei Beitrags- oder Abgabenbescheiden und bei ordnungsbehördlichen Verfügungen kommt unser jahrzehntelang gefestigtes Ansehen bei den Behörden der Region dem Interesse unserer Mandanten zugute.

Selbstverständlich unter Beachtung von Interessenkollisionen sind wir sowohl auf Seiten der Bürger als auch für Behörden und öffentlich-rechtliche Körperschaften tätig.

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