Öffentliches Baurecht

Das öffentliche Baurecht gehört zum Verwaltungsrecht. Ansprechpartner ist Dr. Dominik Herfs, seit 1999 Fachanwalt für Verwaltungsrecht.

Im öffentlichen Baurecht geht es meistens um Fragen des Bauplanungsrechts nach dem BauGB oder um Fragen des Bauordnungsrechts nach den Bauordnungen des jeweiligen Bundeslandes. Bei der Erteilung oder Prüfung einer Baugenehmigung stellen sich regelmäßig sowohl bauplanungsrechtliche als auch bauordnungsrechtliche Fragen.

Im Planungsrecht begleiten wir die Erstellung oder Änderung von Flächennutzungsplänen, vor allem aber die Erstellung oder Änderung von Bebauungsplänen vom Aufstellungsbeschluss bis zum Satzungsbeschluss und betreiben – wenn nötig – deren gerichtliche Kontrolle.

Geht es um Erschließungs- oder Straßenausbaubeiträge erarbeiten wir Stellungnahmen im Rahmen der Anhörung vor Erlass des Bescheids, vertreten aber auch Widerspruchs- oder Klageverfahren gegen solche Beitragsbescheide.

Im Bauordnungsrecht geht es meistens um Baugenehmigungen, für deren Erteilung der Antragsteller/Bauherr oder für deren gerichtliche Anfechtung/Überprüfung der Nachbar des Baugrundstücks der Unterstützung bedarf. Nicht selten berät und vertritt Dr. Herfs Bauherrn/Grundeigentümer aber auch bei nachträglichen Anordnungen der Behörden oder bei bauaufsichtsbehördlichen Verfügungen, wenn für den Baubestand oder dessen aktuelle Nutzung die Baugenehmigung fehlt oder das realisierte Vorhaben von einer erteilten Genehmigung abweicht.

Im Zusammenhang mit Baugenehmigungen stellen sich häufig Fragen zur hinreichenden Erschließung eines Baugrundstücks, zu Abstandsflächen, zum Brandschutz, insbesondere zu Rettungswegen, und es ergeben sich beispielsweise Lösungsmöglichkeiten über die Bewilligung von Baulasten. Auch zu notwendigen Nutzungsänderungen berät Dr. Herfs.

Wo sich überschneidende Fragen des öffentlichen und privaten Baurechts stellen, arbeiten Dr. Fliegner, Dr. Herfs und Rechtsanwalt Simon im Team, damit umfassende Lösungen gefunden werden können.

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