Erbrecht
Dem Erbrecht widmen sich Holger Christensen, zugleich zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT), und Dr. Thomas Gutknecht, nicht zuletzt auch wegen der häufigen familienrechtlichen Bezüge erbrechtlicher Fragestellungen.
Gewerbliche wie auch private Mandanten erhalten die gewünschte Beratung und Unterstützung bei der Erstellung und Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen.
Damit sinnvolle Unternehmensstrukturen erhalten werden können, beugen wir für unsere gewerblichen Mandanten durch vorausschauende Vereinbarungen in Gesellschaftsverträgen wie auch durch die Abstimmung privater Testamente oder Erbverträge auf unternehmerische Interessen etwaigen Unwägbarkeiten vor, die im Erbfall entstehen können.
Kommt es nach einem Erbfall zu Auseinandersetzungen zwischen (möglichen) Erben oder entsteht Streit, welche Vermögenswerte in den Nachlass fallen und wie diese zu verteilen sind, vertreten wir unsere Mandanten bei außergerichtlichen Verhandlungen und im Gerichtsverfahren.
Herr Kollege Holger Christensen ist auch als Testamentsvollstrecker tätig. Er kann hierzu vom Erblasser bereits testamentarisch vorgesehen oder vom zuständigen Nachlassgericht zum Testamentsvollstrecker ernannt werden.