Arbeitsrecht

Wir verfügen über eine langjährige vertiefte Expertise im Arbeitsrecht, dem wir uns in einem Team mit drei Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen widmen. Neben den Fachanwälten für Arbeitsrecht Dr. Stephan Dreismann und Thomas Schatton unterstützt auch Frau Rechtsanwältin Teresa Grün unsere Mandanten in ihren arbeitsrechtlichen Anliegen. Wir stehen – selbstverständlich unter Beachtung möglicher Interessenkollisionen – sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern sowie Betriebs- und Personalräten beratend wie vertretend zur Verfügung. Die Wahrnehmung von Mandanten für die verschiedenen Beteiligten eines Arbeitsverhältnisses hilft uns, den Blick für die potentiellen Interessen aller an einem Arbeitsverhältnis Beteiligten zu schärfen und ist insbesondere in taktischer Hinsicht ein oft entscheidender Vorteil.

Unseren Mandanten stehen wir in gerichtlichen und sonstigen rechtsförmlichen Auseinandersetzungen ebenso engagiert zur Verfügung wie wir sie im Rahmen einer streitvermeidenden Tätigkeit vorausschauend und gestaltend beraten.

Arbeitgeber begleiten wir nicht nur bei im Einzelfall auftretenden Konflikten, z.B. bei der Erstellung von Abmahnungen, dem Ausspruch von Kündigungen oder dem Abschluss von Aufhebungsverträgen, sondern helfen ihnen auch in übergreifenden, konzeptionellen Fragen, etwa der Gestaltung von Arbeitsverträgen, dem Abschluss von Betriebsvereinbarungen sowie der Vorbereitung und Umsetzung betrieblicher Umstrukturierungen. Wir sind insoweit seit vielen Jahren vorwiegend für mittelständische Unternehmen aus Handwerk und Handel tätig. Aber auch größere Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes zählen zu unseren Mandanten. Unsere Vertretung erstreckt sich dabei auch auf das Führen von Verhandlungen mit Betriebs- und Personalräten.

Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen vertreten wir bei jeglichen gegen sie gerichteten betrieblichen Maßnahmen (z.B. bei Kündigungen oder Versetzungen), aber auch vorbeugend bei anstehenden oder beabsichtigten persönlichen oder betrieblichen Veränderungen; natürlich beziehen wir hierbei auch sozialversicherungsrechtliche Aspekte ein. Wir setzen für unsere Mandanten finanzielle Ansprüche ebenso durch wie wir sie beim Abschluss von Arbeitsverträgen beraten und unterstützen.

Seit vielen Jahren gehören auch Geschäftsführer größerer und mittlerer Unternehmen zu unserer Klientel. Hier liegt der Schwerpunkt auf der Beratung bei der Gestaltung des Anstellungsverhältnisses. Noch viel mehr als bei Arbeitnehmern ist der Inhalt des Geschäftsführeranstellungsvertrages für die wirtschaftliche Absicherung und den Schutz des Geschäftsführers vor ggf. existenzgefährdenden Haftungsrisiken von zentraler Bedeutung. Im Konfliktfall vertreten wir Geschäftsführer gerichtlich durch die Instanzen und beraten sie lösungs- und erfolgsorientiert. Selbstverständlich sind wir im Bereich der Geschäftsführeranstellungsverhältnisse auch für Unternehmen und Gesellschaften tätig, die von unserer langjährigen forensischen Erfahrung ebenso wie von unserer rechtsgestaltenden Kompetenz profitieren.

Betriebsräte und Personalräte beraten und vertreten wir in allen Fragen des kollektiven Arbeitsrechts. Wir unterstützen diese bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber ebenso wie im Hinblick auf die Ausübung ihrer Mitbestimmungsrechte.

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