Verkehrsrecht

Bei Verkehrsunfällen machen wir die zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche aus Fahrzeugschäden, sonstigen Sachschäden und Personenschäden außergerichtlich geltend und klagen die Ansprüche erforderlichenfalls vor Gericht aus, sollte eine freiwillige Schadenregulierung durch den zuständigen Kfz-Haftpflichtversicherer ganz oder teilweise ausbleiben.

Kommt es zu behördlichen Ermittlungen wegen des Verdachts ordnungswidrigen oder strafbaren Verhaltens im Straßenverkehr, übernehmen wir die Verteidigung unserer Mandanten bei der Bußgeldstelle, gegenüber der Staatsanwaltschaft bzw. vor Gericht.

Entschließt sich ein Kfz-Haftpflichtversicherer, eine von der Versicherungspflicht befreite Körperschaft oder eine von der Versicherungspflicht befreite juristische Person (z. B. Unternehmen im ÖPNV), uns mit der Abwehr von Klagen des Unfallsgegners für sich und den eigenen Versicherungsnehmer zu beauftragen, betreiben wir selbstverständlich auch solche Passivprozesse.

Dem Verkehrsrecht widmen sich im Wesentlichen Dr. Dominik Herfs und Dr. Stephan Dreismann sowie Rechtsanwältin Dr. Julia Schünemann-Fischer.

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